Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung deutscher Mandanten, die Rechtsstreitigkeiten mit einem Bezug zu Italien haben. Wir unterstützen sie bei dem Versuch, den Streit außergerichtlich beizulegen. Wenn dies nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten in allen Phasen des italienischen Gerichtsverfahrens, d.h. von der ersten Instanz bis zum Kassationshof, dem höchsten Zivilgericht Italiens, bei welchem wir ebenfalls zugelassen sind.
Einige unserer wichtigsten Prozesse waren Gegendstand der Berichterstattung in der deutschen und italienischen Presse.
Wir sind für unsere Mandaten insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Ein unternehmerisches Verständnis für die wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten ist eine der Grundvoraussetzungen für
eine nachhaltige und erfolgreiche anwaltliche Begleitung. Wir kontrollieren daher die Wirtschaftlichkeit sämtlicher Maßnahmen engmaschig: Evaluierung der Erfolgschancen, Kostenprognose,
Überprüfung der Bonität des Schuldners, Überprüfung der Voraussetzungen für die Anfechtung von vermögensmindernden Maßnahmen des Schuldners etc.
Unsere Kenntnis der deutschen Sprache ermöglicht uns, bei der Überprüfung prozessrelevanter Unterlagen von Übersetzungen
abzusehen.