Schlichtungsverfahren & Prozessführung in Italien


Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung deutscher Mandanten, die Rechtsstreitigkeiten mit einem Bezug zu Italien haben. Wir unterstützen sie bei dem Versuch, den Streit außergerichtlich beizulegen. Wenn dies nicht möglich ist, vertreten wir unsere Mandanten in allen Phasen des italienischen Gerichtsverfahrens, d.h. von der ersten Instanz bis zum Kassationshof, dem höchsten Zivilgericht Italiens, bei welchem wir ebenfalls zugelassen sind. 


Einige unserer wichtigsten Prozesse waren Gegendstand der Berichterstattung in der deutschen und italienischen Presse.

 

Wir sind für unsere Mandaten insbesondere in folgenden Bereichen tätig: 

  • Schlichtungsverfahren (negoziazione assistita), Mediationsverfahren, Schieds-Gerichtsverfahren
  • Einstweiliger Rechtsschutz, z. B. im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Vermögenswerten im Falle der Gefahr von Vermögens-Verschiebungen durch den Schuldner  
  • Forderungseinzug
  • Durchsetzung sonstiger Forderungen aus Verträgen im Bereich des Zivil- und Handelsrechts, z.B. Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge, Versicherungsverträge, Pachtverträge für Immobilien und/oder Solaranlagen und/oder Windparks
  • Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen und gesetzlichen Schadens-Ersatzansprüchen, z. B. in den Bereichen Produkthaftung, Managerhaftung, Haftung bei Sportunfällen, Freizeitaktivitäten, ärztlichen Kunstfehlern, beruflicher Tätigkeit
  • Zwangsvollstreckungen aus italienischen und deutschen Vollstreckungstiteln

Ein unternehmerisches Verständnis für die wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten ist eine der Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige und erfolgreiche anwaltliche Begleitung. Wir kontrollieren daher die Wirtschaftlichkeit sämtlicher Maßnahmen engmaschig: Evaluierung der Erfolgschancen, Kostenprognose, Überprüfung der Bonität des Schuldners, Überprüfung der Voraussetzungen für die Anfechtung von vermögensmindernden Maßnahmen des Schuldners etc.


Unsere Kenntnis der deutschen Sprache ermöglicht uns, bei der Überprüfung prozessrelevanter Unterlagen von Übersetzungen abzusehen.